Teil 6 der Tobacco and Related Products Regulations 2016 legt die Anforderungen an E-Zigaretten und Nachfüllbehälter fest. Hersteller müssen der MHRA Informationen über ihre Produkte über das MHRA Submission Portal und das European Common Entry Gate (EU-CEG) Notification Portal für die Lieferung im gesamten Vereinigten Königreich übermitteln. Ab dem 23. August werden Produkte, die erfolgreich über MHRA Submissions gemeldet wurden, direkt auf der MHRA-Publikationshomepage veröffentlicht. Durch Auswahl der Kachel „ECIG“ erhalten Sie direkten Zugriff auf die seit dem 1. Januar 2021 veröffentlichte Liste der von GB gemeldeten Produkte. Sie können diese Informationen mit den folgenden Suchen anzeigen: Produkte dürfen nicht legal geliefert werden, bis die Notifizierung auf der entsprechenden Liste für Großbritannien und/oder Nordirland veröffentlicht wurde. Beratung für EinzelhändlerÜberprüfen Sie bei der Beschaffung neuer Lieferungen von E-Zigaretten- oder E-Liquid-Produkten, ob eine Benachrichtigung in einer der oben genannten Listen der notifizierten Produkte veröffentlicht wurde. Wenn Sie das Produkt auf der Website der MHRA nicht finden können, bitten Sie Ihren Lieferanten, zu bestätigen, dass es ordnungsgemäß benachrichtigt wurde, und um Details bereitzustellen, damit Sie den Status des Produkts bestätigen können. Wenn eine Produktmitteilung noch nicht veröffentlicht wurde, wird sie Ihnen möglicherweise nicht zugestellt. Siehe Hinweise für Händler von E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-LiquidsDie TRPR-Anforderungen an die Nikotinkonzentration (maximal 20 mg/ml) und die Verpackungsgröße (maximal 10 ml für Nachfüllbehälter und maximal 2 ml für E-Zigaretten) gelten für Produkte, die an Endverbraucher verkauft werden (unabhängig davon, ob der Endverbraucher beabsichtigt, das Produkt zu verändern). Beratung zu den Beschränkungen der Werbung für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ist beim Department of Health and Social Care und bei der Advertising Standards Authority erhältlich. So erkennen Sie, ob Sie ein Produzent sindAls Einzelhändler müssen Sie keine von Ihnen verkauften Produkte melden, es sei denn, Sie sind auch ein „Hersteller“ des Produkts. e zigarette starterset kaufen online ist zuverlässig. Ein Hersteller ist jeder, der E-Zigaretten- oder Nachfüllbehälterprodukte herstellt oder importiert, und jeder, der sie als sein eigenes umbenennt. Wenn Sie sich als Hersteller qualifizieren, beachten Sie bitte die nachstehende Anleitung zum Inverkehrbringen eines neuen Produkts auf dem britischen Markt. Wenn Sie Produkte importieren oder umbenennen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Lieferanten, ob er bereits eine UK-Meldung für das von Ihnen verkaufte spezifische Produkt vorgenommen hat. Wenn sie dies getan haben, müssen Sie keine doppelte Benachrichtigung einreichen. Grenzüberschreitender VerkaufDie Registrierungspflicht für Einzelhändler für den grenzüberschreitenden Fernabsatz (CBDS) in Großbritannien und Nordirland hat sich nach Ablauf der Übergangsfrist geändert. Die Anforderung, sich für CBDS in und aus Nordirland zu registrieren, ist dieselbe. Die Anforderung, sich für CBDS nach und aus Großbritannien (England, Schottland und Wales) zu registrieren, entfällt jedoch. Dies ist in den Verordnungen zu Tabakprodukten und Nikotininhalationsprodukten (Änderung) (EU-Austritt) von 2020 festgelegt. Aktualisierte Leitlinien zu den Registrierungsanforderungen für CBDS für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten (einschließlich E-Liquids, Geräte und Komponenten) für Verbraucher in Großbritannien, Nordirland, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem Drittland sind unter Tobacco Products and e- Grenzüberschreitender Verkauf von Zigaretten: Registrierung. Die britische Regierung wird Registrierungen veröffentlichen, die den neuen Vorschriften entsprechen. Die Handelsnamen und Website-Adressen der Einzelhändler werden veröffentlicht. Neue Registrierungsanträge, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, werden abgelehnt und nicht veröffentlicht. Die aktuelle Liste der veröffentlichten Einzelhändler, die CBDS nach Großbritannien und Nordirland durchführen, wird überprüft und aktualisiert, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Wenn festgestellt wird, dass eine Registrierung nicht konform ist, wird sie von der veröffentlichten Liste entfernt und der Einzelhändler per E-Mail benachrichtigt. Einführung eines neuen Produkts auf dem britischen Markt (Großbritannien und Nordirland).Hersteller neuer E-Zigaretten- und Nachfüllbehälter-Produkte müssen sechs Monate, bevor sie beabsichtigen, ihr Produkt in Großbritannien und/oder Nordirland auf den Markt zu bringen, eine Anzeige bei der MHRA einreichen. Sobald Ihre Benachrichtigung auf unserer Website veröffentlicht wurde, können Sie das Produkt in der benachrichtigten Region auf den Markt bringen. Wenn Ihre Benachrichtigung veröffentlicht wurdeed müssen Sie nicht den Rest der 6-Monatsfrist abwarten, bevor Sie Ihr Produkt in der gemeldeten Region auf den Markt bringen. Hinweis: Die Lieferung eines Produkts an den britischen Markt erfordert separate Benachrichtigungen für ein Produkt über EUCEG (Nordirland) und das MHRA-Einreichungsportal (Großbritannien). Ein Produkt, das wesentlich geändert wurde, gilt als neues Produkt und muss diesem Prozess ebenfalls folgen. Weitere Informationen dazu, was als wesentliche Änderung gilt, finden Sie in den nachstehenden Leitlinien zur Art der Einreichung. Wenn der Hersteller für das spezifische Produkt, das Sie importieren, sowohl eine Meldung für Großbritannien als auch für Nordirland eingereicht hat, müssen Sie keine doppelte Meldung einreichen. Wenn der Hersteller Einzelheiten zu einem Produkt gemeldet hat, das Sie umbenannt haben, und Ihr Markenname in der Benachrichtigung des Herstellers aufgeführt ist, müssen Sie keine doppelte Benachrichtigung einreichen. MarkennamenWenn Sie Ihr Produkt in Großbritannien und Nordirland unter mehreren Markennamen verfügbar machen, können Sie alle Markennamen für identische Produkte in jeder Region ohne zusätzliche Gebühr in einer einzigen Benachrichtigung angeben. Jede Marke muss in der Anmeldung als separate Aufmachung aufgeführt werden und darf nicht in Großbritannien und Nordirland geliefert werden, bis sie auf der entsprechenden Liste für diese Region veröffentlicht wurde. Die TRPR enthält keine Anforderungen, wo die Prüfung von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern stattfinden muss. liquid e zigarette shop online ist sicher. Der Anmelder muss von den Standards der durchgeführten Tests überzeugt sein, da er eine Erklärung abgeben muss, dass er die volle Verantwortung für die Qualität und Sicherheit des Produkts trägt, wenn es auf den Markt gebracht und unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet wird. Weitere Anforderungen an E-ZigarettenE-Zigaretten-Ersatzteile, die Nikotin enthalten könnten, müssen nur gemeldet werden, wenn sie nicht bereits als Teil eines Geräts oder E-Zigaretten-Kits gemeldet wurden. Identische Ersatzteile, die bereits als Teil eines anderen notifizierten E-Zigaretten-Produkts notifiziert wurden, müssen nicht separat erneut notifiziert werden, wenn aus der Kennzeichnung eindeutig hervorgeht, für welches notifizierte Produkt das Teil bestimmt ist. Jedes nicht identische Ersatzteil, insbesondere eines, das das Verbrauchersicherheitsprofil eines Produkts verändert (z. B. durch Änderung seiner Nachfüllkapazität), würde eine separate Benachrichtigung erfordern. Wiederherstellbare Geräte fallen unter die obige Definition und erfordern eine Benachrichtigung. Weitere Hinweise finden Sie in den Leitlinien zu Produkttypen (GB, NI). Hersteller, Importeure und Vertreiber von E-Zigaretten müssen auch die Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Regulation 2012 (bekannt als RoHS) einhalten. Diese Vorschriften begrenzen die Menge bestimmter gefährlicher Stoffe in bestimmten Elektrogeräten, zu denen auch E-Zigaretten gehören. Sie verpflichten Hersteller, Importeure und Vertreiber von E-Zigaretten-Modellen. Einzelheiten finden Sie hier. Die Verordnung wird vom Büro für Produktsicherheit und -normen durchgesetzt, das Teil des Ministeriums für Unternehmens-, Energie- und Industriestrategie ist. Elektronische Zigarette„Elektronische Zigarette“ bezeichnet ein Produkt, das zum Konsum von nikotinhaltigem Dampf über ein Mundstück oder einen Bestandteil dieses Produkts verwendet werden kann, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks und des Geräts ohne Kartusche oder Tank. E-Zigaretten können wegwerfbar oder mit einem Nachfüllbehälter und einem Tank nachfüllbar oder mit Einwegkartuschen wiederaufladbar sein. Produkte, die eine Benachrichtigung erfordern, sind auf das E-Zigarettenprodukt und separat verkaufte Komponenten beschränkt, die speziell Nikotin in Form von E-Liquid enthalten oder enthalten könnten. Daher müssen E-Zigaretten-Produkte wie Einwegeinheiten und Tanks gemeldet werden; E-Zigaretten-Zubehör wie Mundstücke, Batterien und andere Elemente, die als Einzelkomponenten gelten würden, werden jedoch nicht erfasst. Produkte, die nicht der Definition entsprechen (z. B. Einweg-E-Zigaretten, die kein Nikotin enthalten, und E-Liquids mit 0 % Nikotin), fallen nicht in den Geltungsbereich der TRPR und müssen deren Anforderungen nicht erfüllen. Diese Produkte unterliegen weiterhin den allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften. Die Anforderungen gelten nicht für „Handelsverkäufe“, wenn Sie beispielsweise industrielle Mengen nikotinhaltiger Flüssigkeiten (normalerweise über 25 Liter) an ein anderes Unternehmen verkaufen und der Verkauf nicht an einen Verbraucher gerichtet ist. Für alle Verkäufe (Handel und Verbraucher) darf das Tankvolumen einer nachfüllbaren E-Zigarette jedoch 2 ml nicht überschreiten. Das Fassungsvermögen von Nachfüllbehältern darf 10 ml bei einer maximalen Nikotinkonzentration von 20 mg nicht überschreiten. „Hersteller“ bezieht sich auf jeden Hersteller; Importeur und/oder diejenigen, die eines der unter die obigen Definitionen fallenden Produkte als ihr eigenes umbenennen. Extender- und Ersatztanks können in Großbritannien nicht geliefert werden, wenn sie über 2 ml caGeschwindigkeit, da sie nicht den Anforderungen der Vorschriften entsprechen. Nicht konforme Verlängerungs-/Ersatztanks dürfen nicht als Teil eines zum Verkauf stehenden gemeldeten Produkts/Kits geliefert werden. Produkte mit unwesentlichen Komponenten, die die maximale Tankgröße verändern, wie z. B. Kunststoffstopfen und -stöpsel, erfüllen nicht die Anforderungen der Vorschriften und gelten als nicht konform für die Lieferung im Vereinigten Königreich. SquonkerSquonker erfüllen die Anforderungen der Vorschriften nicht, wenn sie mit einer Squonk-Flasche/einem Reservoir oder Tank mit einem anderen Namen und einem Fassungsvermögen von über 2 ml geliefert werden. Alle Behälter, die mit einem Squonker geliefert werden, müssen den Vorschriften entsprechen und können daher nicht geliefert werden, wenn das Fassungsvermögen 2 ml überschreitet. Alle mit einem Squonker gelieferten Nachfüllbehälter müssen den Vorschriften entsprechen. Gemeldete konforme Produkte dürfen nicht mit nicht konformem Zubehör für die Lieferung auf dem britischen Markt verpackt werden. Hersteller, die eines der oben aufgeführten Produkte liefern, sollten sofort Abhilfemaßnahmen ergreifen und müssen möglicherweise die folgenden Informationen bereitstellen. Nachweis, dass das Produkt in konformer Form oder Verpackung für die Lieferung in Großbritannien und Nordirland verfügbar ist. Nachweis von Korrekturmaßnahmen, die ergriffen wurden, um die Präsentation des Produkts für den britischen Markt zu entfernen oder in Übereinstimmung zu bringen „Nachfüllbehälter“ bezeichnet einen Behälter, der eine nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann. Diese werden allgemein als E-Liquids bezeichnet. Cannabidiol (CBD) in nikotinhaltigen Nachfüllbehältern erweckt wahrscheinlich den Eindruck, dass das Produkt einen gesundheitlichen Nutzen hat, und daher ist CBD ein Zusatzstoff, der gemäß Bestimmung 16(1)(a) der Verordnung verboten ist. Regulation 16(1)(a) verbietet die Verwendung von „Vitaminen oder anderen Zusatzstoffen, die den Eindruck erwecken, dass ein Tabakprodukt einen gesundheitlichen Nutzen hat“. Diese Stellungnahme steht im Einklang mit den Verboten anderer Zusatzstoffe gemäß den Verordnungen und ist keine Aussage über die Sicherheit von CBD für die Verwendung in Verbraucherprodukten. |