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Briefkastenschild “Keine Werbung”: Was gilt als Werbung?

Wenn man keine Werbung im Briefkasten möchte, ist wohl einer der einfachsten Wege, ein Briefkastenschild mit dem Hinweis Bitte Keine Werbung am Briefkasten anzubringen. Werbeausträger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet diese zu beachten. Ansonsten könnte man gegen die beworbenen Unternehmen vorgehen und auf Unterlassung bestehen. In den meisten Fällen ist das nicht notwendig und eine kurze Kommunikation mit dem entsprechenden Unternehmen und dem Hinweis, dass ein entsprechendes Briefkastenschild vorhanden ist, reicht vollkommen aus. Manchmal muss man aber dann doch härtere Geschütze auffahren und zur Rechtskeule greifen. In diesem Fall muss man allerdings auch wissen, was denn überhaupt als Werbung deklariert wird.

Rechtlich ist es nicht erlaubt

Oftmals hält ein Briefkastenschild mit der Aufschrift “Keine Werbung” die Austräger nicht davon ab, dennoch Werbung einzuwerfen, die man offenbar nicht möchte. Das ist nicht nur nervig, sondern auch nicht erlaubt. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Bevor man nun aber rechtliche Schritte einleitet, sollte man auf jeden Fall wissen, was denn zu Werbung zählt und was eben nicht. Denn das Briefkastenschild weisst zwar darauf hin, dass man keine Werbung möchte, aber nicht darauf, was man als Werbung empfindet. Wobei die Empfindung -zumindest rechtlich gesehen- keine Rolle spielt.

Was wird als Werbung angesehen?

Klar, Prospekte von Pizzadiensten, Autoverkäufern oder Gewinnspielen, sind als Werbung zu erkennen. Es gibt allerdings auch Drucksachen, die man vielleicht als Werbung empfindet, aber rechtlich nicht unter das Briefkastenschild “Keine Werbung” fallen. So zum Beispiel kostenloses Zeitungen oder Gemeindeblätter. Auch Werbeblätter welche einer kostenlosen Tages- oder Wochenzeitung beigelegt sind, werden von dem namensschild Briefkasten nicht abgedeckt und dürfen, mit der Zeitung in den Kasten geworfen werden. Allerdings fallen zum Beispiel Flugblätter und Magazine politischer Parteien wieder unter Werbung und dürfen in einen Briefkasten mit einem entsprechenden Schild nicht eingeworfen werden. Möchte man auch die kostenlose Zeitung vermeiden, benötigt man noch ein Briefkastenschild mit “Bitte keine werbung” aufkleber.